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Arbeitsschutz

Organisation der Maßnahme (geförderte Maßnahmen): 

  • es besteht tägliche Anwesenheitspflicht in der Zeit von 8 Uhr bis 15 Uhr (abweichende Regelungen würden individuell zur Kurseröffnung abgesprochen)

  •  Fehlzeiten werden dem Kostenträger gemeldet

Umgang mit Einrichtung und Technik: 

  • Einrichtungen und Technik darf nur nach vorheriger ausdrücklicher Beauftragung durch Teilnehmende benutzt werden

  • die unsachgemäße und unzweckmäßige Benutzung ist verboten

Verhalten in den Räumlichkeiten:

Arbeitssicherheit und Brandschutz: 

  • Sicherheitskleidung wird zur Verfügung gestellt und ist während der praktischen Ausbildung durch den Teilnehmenden zu tragen (zum Beispiel Warnweste, Handschuhe, Helm)

  • Arbeitssicherheitsschuhe sind durch den Teilnehmenden selbst mit zu bringen

  • zum Schutz vor Kälte und Nässe ist geeignete Kleidung zu tragen

  • zum Schutz vor Sonne ist besonders zur praktischen Ausbildung für Sonnenschutz durch geeignete Kleidung und ggf. Sonnencreme zu sorgen

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