Arbeitsschutz
Organisation der Maßnahme (geförderte Maßnahmen):
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es besteht tägliche Anwesenheitspflicht in der Zeit von 8 Uhr bis 15 Uhr (abweichende Regelungen würden individuell zur Kurseröffnung abgesprochen)
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Fehlzeiten werden dem Kostenträger gemeldet
Umgang mit Einrichtung und Technik:
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Einrichtungen und Technik darf nur nach vorheriger ausdrücklicher Beauftragung durch Teilnehmende benutzt werden
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die unsachgemäße und unzweckmäßige Benutzung ist verboten
Verhalten in den Räumlichkeiten:
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die Hausordnung ist einzuhalten (siehe www.bzweber.de/hausordnung)
Arbeitssicherheit und Brandschutz:
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Sicherheitskleidung wird zur Verfügung gestellt und ist während der praktischen Ausbildung durch den Teilnehmenden zu tragen (zum Beispiel Warnweste, Handschuhe, Helm)
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Arbeitssicherheitsschuhe sind durch den Teilnehmenden selbst mit zu bringen
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zum Schutz vor Kälte und Nässe ist geeignete Kleidung zu tragen
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zum Schutz vor Sonne ist besonders zur praktischen Ausbildung für Sonnenschutz durch geeignete Kleidung und ggf. Sonnencreme zu sorgen