BZ Weber

Hausordnung

Ob im Straßenverkehr, im Fußballstadion oder in der Schule - überall, wo Menschen zusammenleben - brauchen wir eine Ordnung, die uns sagt, was wir dürfen und was nicht. Damit in unserer Einrichtung erfolgreich gearbeitet werden kann, eine angenehme Atmosphäre herrscht und Gefahren vermieden werden, sollten wir uns an gemeinsame Regeln halten.

 

A Vor dem Unterricht

  1. Der Anreiseweg ist auf dem direkten öffentlichen (befestigten) Weg und disziplinierter Weise zurückzulegen (Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft).
  2. Die Ausbildungsstätte ist ab 7:45 Uhr zu betreten.
  3. Die Zeit bis zum Unterrichtsbeginn dient der Vorbereitung. Um 8:00 Uhr nehmen wir unsere Plätze ein.

 

B Im Unterrichtsraum

  1. Die Kleidung (z. Bsp. Jacken) sind an den Garderobenhaken aufzuhängen.
  2. Tische, Fensterbänke, Heizkörper u. a. sind keine Sitzgelegenheiten.
  3. Bei Abwesenheit des Dozenten ist den Anordnungen der Mitarbeiter der Ausbildungsstätte Folge zu leisten. 
  4. Essen ist während des Unterrichts nicht gestattet. 

 

C Spezielle Verhaltensregeln

  1. Im gesamten Gebäude verhalten wir uns während der Pause ruhig und nehmen auf andere Rücksicht.
  2. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude sowie davor (Straßenseite) verboten. Ein Raucherbereich befindet sich hinter dem Objekt und gegenüber am Parkplatz. Abfälle und Zigarettenreste sind in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu geben.
  3. Das Parken auf dem gesamten Grundstück ist laut Kennzeichnung zulässig.
  4. Pausen können im Unterrichtsraum sowie hinter dem Gebäude verbracht werde. Der Aufenthalt im Treppenhaus ist untersagt.
  5. Abfälle sind in die vorgesehenen Behältnisse zu geben und nach Wertstoffen und Restmüll zu trennen.
  6. Toiletten müssen ständig sauber gehalten werden. Jeder Teilnehmer achtet auf Hygiene. Beim Fehlen von Hygieneartikeln informiert der Teilnehmer einen Mitarbeiter.
  7. Jeder Teilnehmer hat sich selbständig auf der täglich zu führenden Anwesenheitsliste einzutragen. Das Nachtragen der Anwesenheit an Folgetagen ist nicht möglich. 
  8. Mitgebrachte Speisen und Getränke können während der Pausen im Unterrichtsraum eingenommen werden. Mit gegebenenfalls anfallenden Abfällen ist nach Punkt C 5. zu verfahren.
  9. Bei Nutzung des Wi-Fi/WLAN verpflichtet sich der Teilnehmer das Internet ausschließlich zum Zwecke der Arbeitsplatzrecherche sowie zu Lernzwecken zu nutzen. Downloads, der Besuch von pornografischen oder sittenwidrigen Internetangeboten ist untersagt.
  10. Das Abstellen von Fahrrädern ist nur am Fahrradständer vor dem Haus gestattet. 

 

D Verhalten bei Unfällen und Gefahren 

  1. Jeder achtet darauf und trägt dazu bei, dass Gefahren und Unfälle verhindert werden.
  2. Unfälle, Verletzungen oder andere Schäden sind unverzüglich einem Mitarbeiter zu melden.
  3. Bei z.B. Feuer oder Havarie muss das Gebäude unverzüglich auf den vorgeschriebenen und gekennzeichneten Fluchtwegen rasch und ohne Hektik verlassen und die Stellplätze aufgesucht werden.

 

E Allgemeine Hinweise 

  1. Verwaltungs-, Sanitär-, Sozial- und Unterrichtsräume sind Arbeitsstätten. Hier wird eine ruhige Arbeitsatmosphäre erwartet. Nach dem Unterrichtsschluss werden die Unterrichtsräume in einem ordentlichen Zustand verlassen. Dazu gehört, dass der Arbeitsplatz von Abfällen aller Art gesäubert wird.
  2. Nach Unterrichtsende im Raum werden die Fenster verschlossen.
  3. Fundgegenstände werden beim Personal der Ausbildungsstätte abgegeben.
  4. Innerhalb des gesamten Gebäudes und bei Praktischen Ausbildungen ist der Genuss alkoholischer Getränke und sonstiger Rauschmittel nicht erlaubt. 
  1. Für elektrische Energie und Heizenergie muss viel Geld aufgewendet werden; alle bemühen sich daher, den Verbrauch auf das notwendige Maß zu  beschränken. In den Unterrichtsräumen, die im Augenblick nicht benutzt werden, sind deshalb die Fenster zu verschließen.
  2. Ist ein Teilnehmer aus zwingenden Gründen (z.B. bei Erkrankung) verhindert am Unterricht teilzunehmen, so ist die Ausbildungsstätte unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen.
  3. Benutzung von elektronischen Geräten (z.B. Handys) ist in den Pausen gestattet. Die Geräuscheinwirkung auf andere ist zu unterbinden. Das Laden elektrischer Geräte ist ohne vorheriger Zustimmung der Mitarbeiter zulässig.
  4. Das Benutzen der Handys und anderer Geräte der Unterhaltungselektronik während des Unterrichtes ist verboten. Die Geräte sind zu Beginn des Unterrichts lautlos zu schalten. Zu Prüfungsterminen sind elektronische Geräte verboten. 
  5. Aufnahmen (Bild und / oder Ton) sind nur mit Genehmigung der Leitung der Ausbildungsstätte gestattet. 

 

 

gez.

Alexander  Weber

QMB/GF