Sie besuchen eine geförderte Weiterbildungsmaßnahme. Hierbei besteht grundsetzlich Anwesenheitspflicht, täglich von 8 bis 15 Uhr.
Wenn Sie einmal nicht an der Maßnahme teilnehmen können, ist dies dem Kostenträger durch uns mitzuteilen.
Bitte geben Sie daher den Grund Ihrer Fehlzeit an, sodass eine Einschätzung getroffen werden kann, ob die Fehlzeit:
- ENTSCHULDIGT / WICHTIGER GRUND
- UNENTSCHUDIGT
gemeldet wird.
Vielen Dank!
AZAV Anlage 48 - Fehlzeitenbegründung